Erlebnis-Rodelbahn

Rodelbahn Zauberberg Semmering

Rodelgaudi für Jung und Alt bietet die rund 3km lange und bei Nacht beleuchtete Zau[:ber:]g Erlebnis-Rodelbahn. Fantastische Bauwerke, Tunnels und magische Lichteffekte lassen alle Wintersportler bei Tag & Nacht in die Welt des Zau[:ber:]gs eintauchen und bieten die lustige Alternative zum Skifahren und Snowboarden.

Erleben Sie auf der 3 Kilometer langen Zau[:ber:]g Erlebnis-Rodelbahn die Geschichte vom Zauberer Siebenstein und dem bösen Drachen Feuerzahn.

Einfahrt Dimensionstunnel Fantastische Bauwerke, Tunnels und magische Lichteffekte machen das Rodeln zum einzigartigen Erlebnis bei Tag und Nacht. Impressionen von der Zau[:ber:]g Erlebnis-Rodelbahn finden Sie hier

FAQ's zur Erlebnis-Rodelbahn:

Öffnungszeiten: Die Betriebszeiten der Erlebnis-Rodelbahn sind gleich mit den Pistenbetriebszeiten und diese finden Sie hier. Zwischen 16.00 und 18.00 Uhr ist die Erlebnis-Rodelbahn geschlossen, da diese frisch präpariert wird.

Rodelverleih: Rodeln, welche Platz für 2 Personen bieten, können Sie direkt an der Talstation, in der Verleihstation des Sport 2000 Puschi um € 6.50,- pro Stück und Tag / Abend ausleihen. Infos dazu finden Sie hier. Rodeln und Lenkbobs können Sie natürlich gerne auch selbst mitbringen. Aufblasbare Bobs und ähnliches ohne Bremsen sind nicht gestattet. 

Kontakt Sport 2000 Puschi Ski- und Rodelverleih:

Tel.: 43 (0) 2664/2471

Fax: 43 (0) 2664/2257

puschi.skischule@sport2000.at

www.sportpuschi.at

Rodelkarten: Für den Rodelspaß bieten wir 2 Möglichkeiten der Liftkarten an.

1. Rodelkarten: Rodelkarten können von mehreren Personen gleichzeit verwendet werden. So können zb. mit einer Rodelkarte 20 Fahrten, 10 Personen jeweils 2 mal auffahren und abrodeln. Die Rodelkarten inkludieren die Benützung der Rodelbahn sowie des Lifts. Die Rodelkarten sind pro Gast, nicht pro Rodel, an den Drehkreuzen zu entwerten. Die Fahrten zählen pro Person.

Rodelkarten Erwachsen Kind
Rodelkarte 4 Fahrten 27,00 17,00
Rodelkarte 8 Fahrten 47,00 32,00
Rodelkarte 20 Fahrten 99,50 65,00
Gratisbeförderung: nur Jahrgang 2004 und jünger. Kindertarif: Jahrgang 1995 bis 2003.

2. personenbezogene Liftkarten:
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit mit personenbezogenen Tages-, Nacht- oder Zeitkarten zu Rodeln. Mit den personenbezogenen Liftkarten können Sie so oft Rodeln, wie es sich in der gültigen Zeit ausgeht. Die Preise dazu finden Sie hier 



Allgemeine Informationen:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beförderung von Sportgeräten besonderer Bauart (z.B.: aufblasbare Bobs), abgelehnt wird. 
Der Fahrschein ist nicht übertragbar. Für verlorene Fahrscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Die Fahrscheinkontrolle erfolgt durch automatische Lesegeräte und Kontrollorgane. Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug und die Einhebung des Fahrscheines zur Folge. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir weisen darauf hin, dass nach dem Eisenbahnerhaftpflichtgesetz nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Unvorhergesehene Wettersituation (Wind, Blitz etc.) oder ein technisches Gebrechen an der Bahn, welche eine Einstellung der Bahn aus Sicherheitsgründen erfordert, erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Fahrkarte. Eine Rückvergütung des Skipasses kann nur bei Erkrankung oder Verletzung erfolgen. Rückvergütung erst ab dem Tag der Hinterlegung an der Hauptkassa, eine ärztliche Bescheinigung ist mitzubringen. Ein reduziertes Angebot berechtigt nicht zu einer Verbilligung des Skipasses. Der Vorverkauf von Skipässen für den darauffolgenden Tag ist ab 15.00 Uhr möglich. Wegen Windenpräparierung sind sämtliche Pisten, ausgenommen Familienabfahrten, in der Zeit von 16.10-18 Uhr und ab 21.10 bzw. 22.10 Uhr gesperrt. Speedflying ist behördlich verboten. 

Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Die allgemein anerkannten Regeln des Sports sind einzuhalten. Für 0-15 Jährige besteht beim Befahren von Skipisten und pistenähnlichem freien Gelände Sporthelmpflicht.